Liebe PatientenbesitzerInnen,
vielleicht haben auch Sie bereits erfahren, dass der Gesetzgeber eine Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte beschlossen hat. Das Thema schlägt derzeit hohe Wellen in der Presse und den sozialen Medien – verständlich angesichts der allgemeinen Preissteigerungen, die auf uns alle einprasseln.
Wenn Sie folgende drei Aspekte berücksichtigen, wirkt die neue Gebührenordnung jedoch schon deutlich weniger dramatisch:
1. Der Zeitpunkt ist zweifelsohne sehr ungünstig, allerdings wurde er nicht bewusst gewählt. Die Überarbeitung eines Gesetzeswerks ist immer ein langwieriger Prozess und auch die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte wurde bereits vor Jahren eingeleitet. Insofern ist das Zusammenfallen mit der allgemeinen Preissteigerung ein unglücklicher Zufall.
2. Es handelt sich um die erste umfassende Erhöhung seit 1999! Eine Anpassung war also längst mehr als überfällig.
3. Tierärztliche Leistungen werden ab dem 22.11. keineswegs schlagartig doppelt so hoch sein. Wir und viele unserer Kollegen mussten die Preise in den vergangenen Jahren ohnehin immer wieder nach oben anpassen. Das war erforderlich, weil Tierarztpraxen nicht nur kostendeckend, sondern gewinnbringend arbeiten müssen und dabei in ihre Kalkulationen steigende Medikamenteneinkaufspreise, höhere Energiekosten, eine hochwertige Praxisausstattung sowie faire Gehälter für qualifizierte Mitarbeiter einbeziehen müssen. Schließlich wollen wir als Tierärzte auch in Zukunft für die gute Versorgung Ihrer Tiere bereitstehen.
In diesem Licht gelingt es Ihnen vielleicht, der Anpassung der Gebührenordnung gelassener entgegen zu blicken. Wenn Sie bereits eine Tierversicherung haben, können Sie das ohnehin. Haben Sie noch keine, lohnt es sich bestimmt, sich in dieser Hinsicht einmal zu informieren.